Die Rechnungsstellung orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Als Heilpraktiker ist es gesetzlich nicht gestattet an Krankenkassen abzurechnen. Private Krankenkassen übernehmen je nach Vertrag die Kosten teilweise oder vollständig. Eine etwaige Differenz zwischen meinem Honorar und dem Erstattungsbeitrag Ihrer Kasse ist daher von Ihnen selbst zu tragen. Gesetzlich versicherte Patienten müssen die Kosten für eine homöopathische Behandlung i.d.R. selber zahlen. Es gibt die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung. Speziell für Kinder ist dies zu empfehlen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung.
Erstanamnese 160 Euro
Folgetermin 80 Euro
Für den ersten Termin, der sog. Erstanamnese, bitte ich Sie den Anamnesebogen ausgefüllt mitzubringen. Ein PDF zum Download finden Sie unten stehend. Für Kinder bringen Sie bitte zusätzlich das U-Heft, den Impfpass, sowie alle relevanten Befunde, sofern es welche gibt, mit.